Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-28

Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöfffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

Die wichtigsten Informationen über dieses Ehrenamt finden Sie unter dem Reiter 'Infos' auf dieser Internetseite.

Des Weiteren bieten wir für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit dem bayerischen Volkshochschulverband Informationsveranstaltungen an ca. 60 Volkshochschulen in ganz Bayern statt. Dies soll dazu dienen, dass sich Interessierte ein Bild darüber machen können, was auf sie zukommt und ob sie sich dafür geeignet halten.



Wir möchten darauf hinweisen, dass das bayr. Justizministerium jetzt ein einheitliches Bewerbungsformular herausgegeben hat, das verbindlich zu benutzen ist. Sollten Sie sich bereits mit einem anderen Formular beworben haben, so ist diese Bewerbung unter Umständen nicht gültig und muss wiederholt werden.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Bewerbungsfristen in den Kommunen unterschiedlich festgelegt werden. Zwar ist der offizielle Schlusstermin der 15. Mai 2023, allerdings ziehen viele Kommunen diesen Termin vor, um rechtzeitig Beschlüsse im Stadt- oder Gemeinderat treffen zu können.

Das Justizministerium hat jetzt ein update für das Bewerbungsformular herausgegeben, allerdings bleibt es dabei, dass es nur ein Formular gibt und keine getrennten Antragsformulare für Erwachsenen- und Jugendschöffen.



Viele Kommunen sind dazu übegegangen, eigene Formulare zu entwickeln und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Diese Formulare haben natürlich die erforderlichen Inhalte, können sich aber in der Form von dem Formular des Justizministeriums unterscheiden. Erkundigen Sie sich deshalb vorab, ob Sie das Antragsformular des Justizministeriums oder das der eigenen Kommune verwenden müssen.


Infokampagne zur Schöffenwahl in Bayern ist gestartet

 




Und hier eine Übersicht der Rundfunk- und Fernsehbeiträge aus Bayern und der ganzen Bundesrepublik

 
 
 
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