Werden Sie Mitglied!

Mitgliedsantrag (Einzelmitgliedschaft)
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt für die Einzelmitgliedschaft 48,- Euro und ist bis zum 31. März eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Bei einem Eintritt im 2. Halbjahr eines Jahres wird einmalig ein Mitgliedsbeitrag für 1/2 Jahr festgesetzt.
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Schöffin/Schöffe
Jugendschöffin/Jugendschöffe
ehrenamtliche/r Richter/in
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Mitgliedsbeitrag
SEPA Multiple Choice *
Ich überweise den Jahresbeitrag bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Konto des Landesverbandes bei der Berliner Volksbank, IBAN: DE03 100 900 00 179 053 2003, BIC: BEVODEBBXXX und richte einen Dauerauftrag ein.
Einzugsermächtigung für den Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e.V., Gläubiger ID: DE33ZZZ00000532487; Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedsnummer, die Sie mit Ihren Aufnahmeunterlagen erhalten.
Datenschutz *
Mir ist die Datenschutzerklärung bekannt.
Bestätigung meiner Angaben *
Mit dem Absenden dieses Mitgliedsantrages bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.


Unser Verband wurde 1989 für die über 10.000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Bayern gegründet, wobei darunter (Stand 2019) 4.619 Schöffinnen und Schöffen sind. Nur durch eine starke Gemeinschaft können wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen.

Wenn Sie Mitglied werden, unterstützen Sie aktiv unsere Ziele und profitieren natürlich auch selbst.  Die Mitgliedschaft können aktive und ehemalige ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Schöffinnen und Schöffen erwerben.

Es kann aber auch jede natürliche oder juristische Person passives Mitglied werden, welche unsere satzungsgemäßen Ziele unterstützen möchte.  

Wir freuen uns, wenn Sie ordentliches Mitglied werden wollen.


Schöffe werden in Bayern - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Bayern e.V.



Schon jetzt freuen wir uns Sie zu einer unserer Mitgliederversammlungen oder zu Schulungsmaßnahmen begrüßen zu können. Der Landesverband ist selbstlos und gemeinnützig tätig dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von den Finanzämtern als steuerlich abzugsfähig anerkannt.

Der Jahresmindestbeitrag beträgt 60,- Euro und ist im ersten Quartal eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Sie werden dazu vom Kassenwart unseres Verbandes benachrichtigt. Bei unterjährigem Beitritt im wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag je nach Quartal des Eintritts festgesetzt. Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug einer Fachzeitschrift enthalten.

Hier können Sie unsere am 29.10.2022 beschlossene Beitragsordnung einsehen.

Aufnahmeantrag mit SEPA-Mandat und Datenschutzerklärung als PDF zum Downloaden
Bitte ausdrucken und an die auf dem Formular angegebene Adresse senden.

Den "Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis" können Sie hier bei unserem Schatzmeister anfordern.

Zuwendungs­nachweis →



 
 
 
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